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1 Ausgangsüberlegungen

1.1 Beschreibung der aktuellen Situation

Die Förderschule St. Franziskus wurde 1991 als Ersatzschule in freier Trägerschaft durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus genehmigt. Sie ist eine Einrichtung im Christlichen Sozialwerk, welches als katholisches Unternehmen, unabhängig von kultureller oder religiöser Herkunft, den Dienst am Menschen als wichtigste Aufgabe versteht.

In enger Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten arbeiten wir gemeinsam an der Entfaltung der Persönlichkeit unserer Schüler zu eigenverantwortlichen und selbstständigen Menschen. Hierbei steht die Entwicklung sozialer Kompetenzen auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes im Mittelpunkt. Die Schüler lernen, ihr Selbstbewusstsein durch gegenseitige Akzeptanz und Hilfsbereitschaft zu stärken, eigene Aktivitäten zu entfalten sowie Aufgaben und Konflikte zu lösen.

Der konfessionelle Charakter wird unabhängig vom religiösen Hintergrund der Schüler durch die Teilnahme am Religionsunterricht, die Gestaltung kirchlicher Feste im Jahreskreis und das Feiern von Schulgottesdiensten vermittelt.

Ein Alleinstellungsmerkmal unserer Einrichtung ist die integrative Beschulung von Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung innerhalb einer Klasse. Seit 2007 erhalten unsere Schüler die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Förderbedarf, gleichberechtigt am gesellschaftlichen und schulischen Miteinander teilzunehmen.

Bei ca. 40% der Schüler liegt eine zusätzliche Beeinträchtigung in einem weiteren Förderbereich vor. Momentan besuchen 129 Kinder und Jugendliche unsere Schule, davon ein Fünftel mit zusätzlichem Förderbedarf im Bereich Autismusspektrumstörung (ASS).

Die Vielfalt und die verschiedenen Besonderheiten der Schülerschaft erfordern eine entsprechende Berücksichtigung bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Unterrichtsarbeit sowie des gesamten schulischen Lebens. Individualisierter, differenzierter Unterricht, Methodenvielfalt, klassenübergreifende Unterrichtsformen sowie eine Auswahl spezieller Lern- und Unterrichtsinhalte sind selbstverständlich. Grundlage für den Unterricht bilden die Sächsischen Lehrpläne der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Um den Schülern, ungeachtet ihres Förderschwerpunktes, möglichst viele Bildungsmöglichkeiten und Erfahrungswelten sozialer Teilhabe zu eröffnen, arbeiten wir in Projekten mit einer Vielfalt von Kooperationspartnern der Umgebung zusammen.

Grundsätzlich werden allen Schülern, die über keine oder eine nicht ausreichende lautsprachliche Kommunikation verfügen, Methoden der Unterstützten Kommunikation (Gebärden, PECS, elektronische Kommunikationshilfen) zur Verfügung gestellt und in allen Lebensbereichen angewandt.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Gestaltung biografischer Übergänge. Diese stellen oft einen großen Einschnitt im Leben der Schüler dar. Unter Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes müssen sie sorgfältig begleitet und langfristig vorbereitet werden.

Naturnahes Lernen und tiergestütztes Arbeiten haben an der Förderschule St. Franziskus eine lange Tradition. Das tägliche Lernen von und mit Tieren ist Bestandteil des Unterrichts. Mit Unterstützung externer Partner finden außerdem verschiedene Projekte zum Thema Natur statt.

1.2 Konzept der Inklusion im Bildungsbereich als Denkanstoß

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007 verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung dieses völkerrechtlich bindenden Vertrages. Inklusion soll demnach ein unabdingbarer Bestandteil aller Lebensbereiche werden. Somit ist auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung im Bereich Bildung gegeben.

Die von der Deutschen UNESCO-Kommission genannten vier Hauptelemente des Inklusionskonzeptes dienen uns als Grundlage und Denkanstoß zur Erweiterung unseres Schulprogramms. (Deutsche UNESCO-Kommission e.V.: Migration als Herausforderung. Praxisbeispiele aus den UNESCO-Projektschulen. Bonn 2007):

  1. „Inklusion wird verstanden als unabschließbarer Prozess, in dessen Verlauf nach immer besseren Wegen gesucht wird, auf Diversität zu antworten. Es geht darum, wie man am besten mit Unterschieden leben und durch Verschiedenheit lernen kann. Somit wird Verschiedenheit als Stimulus für Lernprozesse positiv gesehen.
  2. Barrieren sollen erkannt und entfernt werden. Verschiedene Studien haben z.B. gezeigt, dass negative Einstellungen die stärksten Hindernisse für Inklusion sind und Lernprozesse erschweren.
  3. Entscheidend ist die Partizipation und Leistung aller Schüler.
  4. Besondere Aufmerksamkeit soll den Schülern geschenkt werden, die in Gefahr sind, marginalisiert bzw. ausgeschlossen zu werden oder die Leistungserwartungen nicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass diese Gruppen genau beobachtet und, wenn nötig, unterstützt werden müssen, um ihre Partizipation und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten (UNESCO 2005, S. 15 f. und 22).“

1.3 Begriffe Integration und Inklusion

Integration

Das Wort „Integration“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung einer Einheit bzw. Erneuerung. Allgemein wird heute mit Integration die Einfügung beziehungsweise Eingliederung in ein größeres Ganzes beschrieben. Sie geht davon aus, dass eine Gesellschaft aus einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Außengruppe besteht, die in das bestehende System integriert werden muss. (www.inklusion-schule.info)

Die Integration bildet die Vorstufe zur Inklusion.

Inklusion

„Das Wort “Inklusion“ kommt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie „Einschließen“ - im positiven Sinne von "Einbeziehen“…“ (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft: Inklusion vor Ort. Berlin 2011)

Die Inklusion stellt im Gegensatz zur Integration eine Abkehr von der Zwei-Gruppen-Theorie dar und betrachtet alle Menschen als gleichberechtigte Individuen, die von vornherein und unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Voraussetzungen Teil des Ganzen sind.

„Übertragen auf die Schule bedeutet das: Nicht der Schüler muss sich in ein bestehendes, starres System integrieren, sondern es ist im Gegenteil die Aufgabe der Schule, dafür zu sorgen, dass alle Schüler mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Talenten am Unterricht teilnehmen können.“ (http://www.inklusion-schule.info/)

„Inklusion kann überall anfangen, hört aber nie auf. Inklusion ist ein lebendiger Prozess, der von unterschiedlichen Standorten gestartet und weitergeführt werden kann.“ (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft: Inklusion vor Ort. Berlin 2011)

1.4 Begründung der Konzepterweiterung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) sowie unsere positiven Erfahrungen der integrativen Beschulung von Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung legen eine integrative/ inklusive Beschulung von Grundschülern an unserer Schule nahe.

Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung beeinflusst Werte und soziale Kompetenzen wie Akzeptanz, Toleranz, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sowie Hilfsbereitschaft und das Selbstwertgefühl eines jeden Einzelnen positiv. Als katholische Einrichtung in der Schullandschaft sehen wir es daher als Aufgabe und Selbstverständnis, den Weg der Integration hin zur Inklusion zu beschreiten und jeden Einzelnen in seiner individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.

Der §1 Absatz 7 des Sächsischen Schulgesetzes sagt dazu: „Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Inklusion ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen.“.

Deshalb werden mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 auch Grundschüler an unserer Schule aufgenommen, welche gemeinsam mit Förderschülern in einer Klasse lernen. Dies bringt eine Änderung des Schulnamens in St. Franziskus Schule-Schulzentrum zur Förderung des Lernens und der geistigen Entwicklung mit sich.

1.5 Das besondere pädagogische Interesse an der St. Franziskus Schule

Das gemeinsame Lernen von Grundschülern mit Schülern der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Lernen in einer Klasse eröffnet allen einen neuen gemeinsamen schulischen Lebensraum.

Die Schaffung eines Lernumfeldes für alle Kinder und Jugendlichen, ungeachtet ihrer individuellen Lernvoraussetzungen, ergibt sich aus unserer sozialen Verantwortung. Deshalb bietet die St. Franziskus Schule den Schülern die Möglichkeit sozialer Begegnung und neuer Wege des Miteinanders.

So erleben alle, dass ein gemeinsames Lernen mit und ohne Beeinträchtigung eine Chance auf Teilhabe und Vielfalt eröffnet und neue überraschende Entwicklungen mit sich bringt.

Die St. Franziskus Schule bietet auch den Schülern ein Lernumfeld, die mehr Zeit und individuelle Hilfestellungen benötigen, um den Lernanforderungen der entsprechenden Schulart gerecht zu werden. Sie erhalten damit die Möglichkeit, Leistungsbereitschaft zu entwickeln, eigene Aktivitäten zu entfalten, Aufgaben zu lösen sowie Konflikte zu verarbeiten und eine entsprechende Lebensperspektive zu finden.

Die gemeinsame Beschulung und die Durchlässigkeit der Lernbereiche werden den individuellen Lernvoraussetzungen aller Kinder und Jugendlichen gerecht. Ist bei einem Schüler ein Wechsel in einen anderen Lernbereich erforderlich, kann dieser nach einer gründlichen Förderpädagogischen Langzeitdiagnostik erfolgen. Die Wechselmöglichkeiten sind im Anhang Seite VII detailliert beschrieben. Steht ein Wechsel in einen anderen Lernbereich fest, verbleibt der Schüler in seiner Klasse, und damit in seinem bisherigen Umfeld.

Bedingungslose Annahme und Geborgenheit sind ebenso Voraussetzung, wie die Schaffung und Anerkennung von Strukturen, Normen und Regeln. In der Wahrnehmung von Verantwortung für sich selbst und andere, werden die Schüler auf ein Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung und Selbstständigkeit vorbereitet.

Durch die Aufnahme von Grund- und Förderschülern begibt sich die St. Franziskus Schule bewusst auf den Weg der Integration hin zur Inklusion. Nur in der praktischen Umsetzung integrativer Ideen und Konzepte können positive Entwicklungen verstärkt und entstehende Schwierigkeiten ausgeräumt werden.

Nach einer Zeit der ständigen methodisch-didaktischen und organisatorischen Überprüfung und Anpassung steht das Ziel der Inklusion. Dieser Prozess gilt auch nach der Überprüfungsphase nicht als abgeschlossen, sondern soll sich im Dialog mit Umwelt und Gesellschaft ständig neu entwickeln.

Zusammenfassend definiert sich die St. Franziskus Schule durch folgende Inhalte:

  • ein am christlichen Menschenbild orientiertes Schulleben,
  • die Vereinigung von Grundschülern mit Schülern der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Lernen in einer gemeinsamen Schule,
  • Durchlässigkeit der Lernbereiche,
  • Beachtung der Besonderheiten bei Schülern mit Bedarf im Bereich Autismusspektrumstörung,
  • Methoden der Unterstützten Kommunikation,
  • Kooperation mit anderen Schulen in inklusiven Projekten,
  • Gestaltung biografischer Übergänge sowie
  • Naturnahes Lernen und Tiergestützte Pädagogik.

1.6 Die integrative / inklusive Beschulung an der St. Franziskus Schule

Die integrative / inklusive Beschulung von Kindern im Grundschulalter (Grundschulbereich) bringt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch Verpflichtungen mit sich. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung integrativer und entsprechend differenzierter Beschulung von Kindern und Jugendlichen der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung, und der damit einhergehenden Einhaltung von Gesetzen, Standards sowie anderer Vorgaben, sind wir uns der Verantwortung für die Aufnahme von Grundschülern bewusst.

Ein Selbstverständnis ist die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele einer Grundschule. Dazu gehören auch die Einhaltung des Sächsischen Grundschullehrplans sowie der Stundentafel (Anhang IX, Tabelle 1).

Mit dem Vorhandensein von Fachkabinetten, einer Turnhalle mit Außensportanlage (Fertigstellung 2019), dem Angebot des Schwimmunterrichts sowie der ausreichenden Anzahl von Klassen- und Gruppenräumen zur differenzierten Unterrichtsarbeit wird die Umsetzung der Bildungsziele und –Standards der einzelnen Fächer gewährleistet. Alle an der St. Franziskus Schule tätigen Lehrkräfte verfügen über qualifizierte und anerkannte Abschlüsse (Kapitel 4).

Um sowohl den Grundschülern als auch den Kindern und Jugendlichen mit Lernbeeinträchtigung gerecht zu werden, bedarf es einer Vielfalt von Methoden und einer differenzierten Organisation des Unterrichts. Hierbei bilden die umfangreichen Erfahrungen in der Verknüpfung der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung ein sicheres Fundament für die Einhaltung von Standards hinsichtlich Inhalten, Methoden und Unterrichtsorganisation bei der Beschulung von Grundschülern.

Die Aufnahme der Schüler an der St. Franziskus Schule erfolgt nach Antrag der Eltern bzw. Sorgeberechtigten und wird durch eine ausführliche Beratung begleitet.

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2 Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Für die integrative und zukünftig inklusive Beschulung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung gilt eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen. Bei der Erarbeitung dieses Schulprogramms finden Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen Beachtung, die im Anhang detailliert benannt sind.

3 Aufbau der St. Franziskus Schule

3.1 Schulorganisation

Die Entwicklung einer inklusiven Schule ist vor allem eine Frage der Didaktik und Methodik sowie einer guten, umfassenden Schulorganisation. Grundlage für die Unterrichtsinhalte bilden die sächsischen Lehrpläne für Grundschulen, Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Maßgeblich für die Unterrichtsarbeit ist der Grundschullehrplan. Alle Lehrplaninhalte werden unter Beachtung der spezifisch-individuellen Lernvoraussetzungen von Schülern mit Förderbedarf adaptiert und im schulinternen Curriculum aufgenommen. Anwendung findet hierbei die vom Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen herausgegebene Lehrplansynopse von 2018.

Alle gesetzlichen Vorgaben der Schulordnungen für Grundschule (SOGS) und Förderschule (SOFS) hinsichtlich der differenzierten Leistungsermittlung und -Bewertung sowie der Unterrichtsorganisation werden eingehalten.

Die jährlich erstellten und ständig aktualisierten Bildungsvereinbarungen (Grundschule) und Individuellen Förderpläne/ Entwicklungsberichte (Lernen und Geistige Entwicklung) dienen der Dokumentation von Leistungs- und Kompetenzentwicklungen der Schüler. Kontinuierlich erfolgt eine Evaluation durch die Klassen- und Fachlehrer hinsichtlich der Sicherstellung von Lernfortschritten sowie eine damit verbundene Schlussfolgerung für weitere Maßnahmen. Klassenbücher werden vorerst nach dem jeweiligen Bildungsgang getrennt geführt.

Um dem inklusiven Gedanken Rechnung zu tragen, ist es unser Ziel, dass alle Schüler, über die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsphase (1.-2. Klasse) hinaus, in allen Fächern bis Klasse 4 gemeinsam in einem Klassenverband unterrichtet werden. Eine lernzieldifferente Unterrichtung in Lern- und Projektgruppen stellt sicher, dass alle Schüler, entsprechend ihres Potentials beschult werden. Der Englischunterricht für die Grundschüler der Klassen 3 und 4 ist offen für interessierte Schüler der Förderbereiche Lernen und Geistige Entwicklung. Besonders für die Fächer Mathematik, Deutsch/ Sachunterricht und Englisch wird garantiert, dass alle Voraussetzungen für den Übergang der Grundschüler an weiterführende Schulen erfüllt sind.

Die im Anhang ersichtliche Tabelle 1 zeigt die Verknüpfung aller gesetzlich vorgegebenen Stundentafeln, hin zu einem vollständigen inklusiven Unterricht.

In den Klassen 5 bis 9 findet die begonnene Verankerung inklusiver Werte in förderbereichsverknüpfenden Projekten ihre Fortsetzung. Die Intensivierung der engen Zusammenarbeit mit den Schulen der Umgebung ist dabei unabdingbar. Folgende Themen werden intensiviert und bilden den Mittelpunkt der Arbeit:

  • Verständigung über gemeinsame inklusive Werte,
  • Achtung der Menschenrechte,
  • Gewaltfreiheit,
  • Schutz der Umwelt und Entwicklung eines ökologischen Bewusstseins sowie
  • Respekt für Vielfalt.

Ab Klasse 5 lernen die Schüler integrativ, vorerst in einigen Fächern gemeinsam und im Fachunterricht getrennt, differenziert nach dem Förderbereich (Lernen, Geistige Entwicklung). Die Teilnahme von Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung am Fachunterricht im Bereich Lernen ist dabei möglich. Eine Verknüpfung der Stundentafeln für Lernen und Geistige Entwicklung wird im Anhang in Tabelle 2 dargestellt, wobei dies ebenfalls nur eine Grundlage weiterer Entwicklungen hin zur Inklusion ist. Vorstellbar wäre perspektivisch auch die inklusive Beschulung einzelner Schüler im Bildungsgang Hauptschule.

Treten im Prozess der integrativen/ inklusiven Beschulung aufgrund der besonderen Lernbedürfnisse der Schüler bzw. durch Änderungen der bildungspolitischen oder strukturellen Rahmenbedingungen Unwägbarkeiten auf, die das erstellte Konzept in Frage stellen, muss eine Anpassung hinsichtlich der Sicherung der Qualität der Beschulung stattfinden.

Um der Individualität eines jeden Schülers mit allen Stärken und Schwierigkeiten Rechnung tragen zu können, erstellen die Lehrkräfte zu Beginn jeden Schuljahres in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und Therapeuten einen Individuellen Förderplan (§17 SOFS) mit Förderzielen in folgenden Bereichen:

Schüler im Bereich Geistige Entwicklung

Grundschüler mit Förderbedarf/ Schüler im Bereich Lernen

1.  Selbstversorgung

2.  Kommunikation/ Sprache/ musische Fähigkeiten

3.  Wahrnehmung/ Denken/ Mathematik

4.  Motorik

5.  Sozial- und Lernverhalten

1.  Sozial- und Lernverhalten

2.  Weiterer Förderbedarf (Motorik, Sprache, Selbstständigkeit, Wahrnehmung etc.)

Am Ende eines jeden Schuljahres wird die Arbeit an den einzelnen Förderzielen evaluiert und im Entwicklungsbericht beschrieben. Bei Feststellung einer Teilleistungsstörung erfolgt die Definition eines individuellen Nachteilsausgleiches.

Die St. Franziskus Schule verfügt über eine Schulkonferenz (§43 SächsSchulG), an der paritätisch Vertreter der Schule, der Eltern, der Schüler sowie des Fördervereins, inklusive des GTA-Koordinators, teilnehmen. Aufgabe ist die Unterstützung und Begleitung der konzeptionellen Arbeit der Schule. Zweimal jährlich trifft sich die Schulkonferenz zur Beratung.

Geöffnet ist die St. Franziskus Schule von 7.00-16.00 Uhr. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und muss durch die Schulkonferenz beschlossen werden.

3.2 Schullaufbahnen und Förderschwerpunktwechsel

Schüler im Förderbereich Geistige Entwicklung verlassen die Schule nach zwölfjähriger Schulpflicht mit dem Abschlusszeugnis der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schüler im Bereich Lernförderung erhalten nach neunjähriger Schulpflicht das Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Die Grundschüler wechseln nach dem 4. Schuljahr an eine Oberschule oder das Gymnasium. Alle Schüler erhalten Halbjahresinformationen und Zeugnisse der ihnen entsprechenden Schulart, nach den geltenden Bestimmungen an öffentlichen Schulen.

Den individuellen Veränderungen der Lernsituation einzelner Schüler kann durch eine Modifikation der Schullaufbahn Rechnung getragen werden (Anhang).

3.3 Schulbegleitende Maßnahmen

Therapien

Entsprechend den Bedürfnissen der Schüler und auf Wunsch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden unterschiedliche therapeutische Maßnahmen in der Schule angeboten. Die Therapeuten gehören nicht zum Schulpersonal, arbeiten jedoch eng mit den Lehrkräften der Schule zusammen. Die Abrechnung erfolgt über Rezepte bei den Krankenkassen.

Zur Umsetzung individueller therapeutischer Maßnahmen im Unterricht finden Teamgespräche zwischen den Lehrkräften und Therapeuten statt. Außerdem ist jederzeit ein Austausch zwischen Eltern und Therapeuten möglich.

Bei Schülern mit ASS werden schulische und therapeutische Maßnahmen sowie Vorgehensweisen im häuslichen Umfeld gemeinsam beraten und abgestimmt.

Folgende Therapien finden innerhalb der Schulzeit statt:

  • Physiotherapie
  • Logopädie/ Kommunikationsförderung
  • Ergotherapie

Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf weitere therapeutische Maßnahmen anzubieten und entsprechende Therapeuten zu gewinnen.

Ferienbetreuung 

Eine den individuellen Bedürfnissen der Schüler angepasste Ferienbetreuung wird durch Fachpersonal angeboten. Die Antragstellung erfolgt separat bei den Kostenträgern.

Ganztagsangebote

Alle Schüler profitieren von den Ganztagsangeboten der St. Franziskus Schule. Eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeits- und Interessengemeinschaften können als ergänzendes Freizeitangebot außerhalb der Unterrichtszeit wahrgenommen werden. Die Schüler lernen so Möglichkeiten der Freizeitgestaltung kennen, knüpfen klassenübergreifend altersgerechte Kontakte, entdecken neue Talente und intensivieren ihre Interessen. Zusätzlich gewährleisten wir eine integrierte Hausaufgabenbetreuung. In Trägerschaft des Fördervereins werden ausgewählte Arbeitsgemeinschaften angeboten, die sich mit zahlreichen Projekten der Öffentlichkeit präsentieren.

Förderpädagogische Beratungsstelle

Der St. Franziskus Schule ist eine förderpädagogische Beratungsstelle angegliedert, welche folgende Aufgaben innehat:

  • auf Elternwunsch und nach Beauftragung durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) erfolgt die Durchführung der Diagnostik im Rahmen der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs,
  • Beratung von Sorgeberechtigten bei vermutetem Förderbedarf (Grundschüler).
  • umfangreiche Unterstützung der Sorgeberechtigten bei der Auswahl und Beantragung benötigter Hilfen zum Nachteilsausgleich bei Sozial- und Jugendämtern,
  • umfangreiche, differenzierte und ganzheitliche vorschulische Langzeitbeobachtung von Kindern mit vermutetem bzw. festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf,
  • optimierte Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Frühfördereinrichtungen,
  • Beratung der Lehrkräfte zu speziellen förderdiagnostischen Fragestellungen,
  • vorschulische Förderung der Kinder im Rahmen der Schuleingangsphase,
  • Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften,
  • intensive und langfristige Beratung und Begleitung der Sorgeberechtigten,
  • Beratung der Sorgeberechtigten bei der Auswahl und Beantragung von Hilfsmitteln zur Unterstützten Kommunikation.

3.4 Gestaltung von Übergängen

Der Gestaltung biografischer Übergänge wird an der St. Franziskus Schule besondere Bedeutung beigemessen. Die Selbstverwirklichung in sozialer Integration (Leitziel der KMK), die bei Respekt vor der individuellen Persönlichkeit des Kindes bzw. des Jugendlichen eine größtmögliche Autonomie und Selbstbestimmung will, prägt die gesamte schulische Arbeit mit Beginn der Einschulung.

Vor allem der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule ist ein bedeutender Wechsel im Leben der Kinder. Schon während der Vorschulzeit beginnen die zukünftigen Lehrer den Übertritt in den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten und die Kinder darin zu begleiten (§5 und §13 Abs. 2 SächsSchulG). In allen sächsischen Kindertagesstätten gilt ein einheitlicher Bildungsplan. Dieser dient der Orientierung unserer Arbeit in der vorschulischen Förderung.

Unser Vorschulprogramm ermöglicht den Schulanfängern durch spielerisch gestaltete Unterrichtseinheiten ein frühzeitiges Kennenlernen der zukünftigen Mitschüler und Pädagogen sowie des Schulhauses. Dies stärkt das soziale Zusammengehörigkeitsgefühl der Kinder schon vor Schulbeginn und hilft bei der Eingewöhnung in den neuen Lebensraum Schule.

Nach Beendigung der Grundschulzeit an unserer Schule wechseln die Schüler nach Bildungsempfehlung an die weiterführenden Schulen. Hier gilt es im Vorfeld enge Kontakte zu knüpfen (u.a. gemeinsame Projekte, Einladungen zu Festen).

Für die jungen Erwachsenen ist der Übergang von der Schule in das Berufsleben von Bedeutung. In den letzten Schulbesuchsjahren bereiten sich die Jugendlichen intensiv auf ihre Zukunft nach der Schule vor. Beginnend mit dem ersten Werkstufenjahr finden gemeinsam mit den Schülern sowie Sorgeberechtigten Zukunfts- und Potentialanalysen statt. Diese bilden die Grundlage für zu planende Praktika in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bzw. Betrieben des 1. Arbeitsmarktes. Die Schüler im Förderschwerpunkt Lernen beginnen ihre Praktika im siebenten Schulbesuchsjahr bei freien Bildungsträgern.

Die Begleitung der Schüler während des gesamten Prozesses erfolgt durch die BeratungslehrerInnen der Schule, der Agentur für Arbeit und den Integrationsfachdienst (§13 Abs. 8 SächsSchulG).

Außerdem legt die Stundentafel der Lehrpläne einen Schwerpunkt auf die praxisbezogenen Fächer Werken, Textilarbeit, Hauswirtschaft und Arbeit und Beruf (Geistige Entwicklung) bzw. Hauswirtschaft und Arbeitslehre (Lernen).

Besteht die Notwendigkeit einer Schulintegrationshilfe (SIH) für den anstehenden Schulbesuch (Vorschüler) bzw. ist eine SIH installiert und eine Arbeitsassistenz für das bevorstehende Arbeitsleben erforderlich, erhalten die Sorgeberechtigten Unterstützung in der Beantragung bei den Kostenträgern.

Benötigt der Vorschüler eine Kommunikations- oder Strukturierungshilfe, um aktiv am sozialen Leben und Lernen der Schule teilzunehmen, erfolgt eine ausführliche Evaluation und Beratung der Sorgeberechtigten. Nutzt der Schüler diese Hilfen im Schulalltag, muss der Übergang ins Arbeitsleben bzw. Wohnen sorgfältig vorbereitet sein, damit diese fortgesetzt werden können.

Um auch den anstehenden Übergang in andere Wohnformen für die Jugendlichen zu erleichtern, erhalten sie die Möglichkeit, verschiedene Institutionen zu besuchen. Die Lehrwohnung in unserem Schulteil Rabenau unterstützt in der Vorbereitung auf ein möglichst selbstständiges Leben nach der Schule.

Die Übergänge der Schüler in und aus unserer Einrichtung unterliegen der fortwährenden Qualitätssicherung durch die Mitarbeiter der Schule. Regelmäßig stattfindende Ehemaligentreffen ermöglichen eine ständige Evaluation und geben Hinweise auf notwendige Veränderungen. Der enge Kontakt zu allen Kooperationspartnern ist dafür unabdingbar.

3.5 Naturnahes Lernen und Tiergestützte Pädagogik

Das naturnahe Lernen, die tiergestützte Arbeit sowie praktisch-lebensnahe Lerninhalte bilden Schwerpunkte in der schulischen Laufbahn unserer Schüler. So steht uns neben dem Schulstandort Dresden mit dem Schulteil Rabenau, in ländlicher Lage am Rand des Tharandter Waldes, ein weiterer Ort für naturnahes, erlebnisorientiertes Lernen zur Verfügung.

Die Schüler können aktiv die Natur erforschen sowie sich handlungsorientiert ihre Umwelt erschließen. Ganzheitlich erleben die Kinder und Jugendlichen den Wechsel der Jahreszeiten, das Leben in Wald und Feld und den Respekt vor der Schöpfung.

Die naturpädagogischen Unterrichtsformen zielen darauf ab, Bereiche wie z.B. Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Gedächtnisleistung zu schulen, um damit die Voraussetzung für das Lernen abstrakter Inhalte zu schaffen. Indem die Schüler sich selbst, ihren Körper und ihre Sinne besser kennenlernen, kommen sie innerlich zur Ruhe, stärken ihr Selbstvertrauen und sind so offener für neue Lerninhalte. Das selbstständige Entwickeln von Problemlösestrategien wird gefördert. Einmal pro Woche fahren alle Klassen innerhalb des differenzierten Sportunterrichts zum heilpädagogischen Reiten.

Bei der tiergestützten Pädagogik steht die positive Wirkung der Tiere bei der Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. In der Verknüpfung aller Lern- und Lebensbereiche werden die Schüler in der Entwicklung ihrer kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Fähigkeiten unterstützt und gefördert:

  • emotionale Zuwendung (Trost, Freude, Bestätigung),
  • Verantwortungsbewusstsein, Verständnis für die Bedürfnisse der Tiere,
  • Erfolgserlebnisse, Motivation, Stärkung des Selbstvertrauens,
  • Bewegung an der frischen Luft,
  • Gewinnung von Produkten, Erkennen des Wertes und Verantwortung für die Produkte,
  • Förderung der kommunikativen Fähigkeiten.

Damit die Tiere artgerecht gehalten und für die Arbeit mit den Menschen eingesetzt werden können, verfügen wir über geschulte Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung.

Als Vorbereitung auf das zukünftige Berufsleben erhalten die Schüler zusätzlich zum Schulalltag in Dresden die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten in unserem Schulteil Rabenau zu erwerben. Neben der Arbeit mit Tieren stehen weitere Aufgabenbereiche wie Garten- und Landschaftspflege sowie Hauswirtschaft im Mittelpunkt.

4 Personelle Voraussetzungen

Um den hohen Anforderungen integrativen/ inklusiven Lernens und der individuellen Vielfalt der Schüler gerecht zu werden, bedarf es in den Klassen 1 bis 4 eines drei-Pädagogen-Systems.

Für die gemeinsame Unterrichtung der Schüler der Bereiche Lernen und Geistige Entwicklung in den Klassen 5 bis 9 ist weiterhin ein zwei-Pädagogen-System notwendig. Die Lehrer und Pädagogischen Fachkräfte im Unterricht (PFiU) sind fachlich qualifiziert, arbeiten eigenverantwortlich und kooperieren eng miteinander.

Folgende Mitarbeiter sind an der St. Franziskus Schule tätig:

  • Lehrer mit Lehramt an Grundschulen, z.T. mit Weiterbildung zur Erlangung der unbefristeten Lehrerlaubnis Geistigbehindertenpädagogik
  • Lehrer für untere Klassen, alle mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation bzw. unbefristeter Lehrerlaubnis
  • Lehrer mit Lehramt an Förderschulen verschiedener Fachrichtungen
  • Diplomlehrer, z.T. mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation bzw. Zweitstudium
  • Pädagogische Fachkräfte im Unterricht (PFiU): Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen
  • Lehramtsanwärter
  • Schulsozialarbeiter
  • Verwaltungspersonal
  • Personal für den technischen Bereich
  • Praktikanten, Mitarbeiter des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienstes

In ständigen Fort- und Weiterbildungen werden die Mitarbeiter auf die immer neuen Anforderungen und Weiterentwicklungen in den Bereichen Pädagogik, Gesellschaft, Medizin, Psychologie und Sozialarbeit vorbereitet:

  • einmal pro Schuljahr Durchführung eines Pädagogischen Tages,
  • berufsbegleitende Fortbildungen zum Thema Tiergestützte Pädagogik,
  • Schulungen durch Psychologen,
  • Fortbildungen zu Autismusspektrumstörung,
  • schulinterne Fortbildungen zu Kommunikations- und Strukturierungshilfen,
  • alle pädagogischen Mitarbeiter, die als Stützer (FC) fungieren, erhalten regelmäßige, Fort- und Weiterbildung/ Coaching zu FC,
  • regelmäßige Erste Hilfe Fortbildungen,
  • Fortbildungen der Unfallkasse Sachsen,
  • Fortbildungen zum systemischen Arbeiten,
  • Supervision, Fallbesprechungen u.a.
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5 Materiell-sächliche Voraussetzungen

Schulteil Dresden

Die St. Franziskus Schule befindet sich mit den Grundstücken Dornblüthstraße 31 und 28a im Dresdner Stadtteil Striesen, einer historisch gewachsenen Wohngegend mit guter    Infrastruktur und stillem Gewerbe. Die beiden Schulgebäude sind in die vorhandene Struktur eingebunden und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Der Schulstandort ist langfristig gesichert. Den Schülern stehen zusätzlich zu den Klassenzimmern Fach- und Gruppenräume zur Verfügung, die als Differenzierungsräume flexibel gestaltbar sind.

Als Fachräume stehen zur Verfügung:

  • PC-Kabinett
  • Chemiekabinett
  • 2 Werkräume
  • Textilarbeitsraum
  • 2 Lehrküchen
  • Musikraum
  • Snoezelenraum (Raum zur Förderung sensitiver Wahrnehmung)
  • Keramik-/ Kunstraum
  • Rhythmik-/ Bewegungsraum
  • Turnhalle mit entsprechendem Außengelände

Zusätzlich sind folgende Räumlichkeiten nutzbar:

  • 2 Speiseräume mit zentraler Ausgabeküche
  • Praxisräume für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie  
  • kombinierter Arzt- und Beratungsraum

Die St. Franziskus Schule verfügt über eine umfassende Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln, die ständig aktualisiert und erweitert werden. Zusätzlich zur Fachbibliothek im Lehrerzimmer können Lehr- und Lernmittel entsprechend dem schulinternen Curriculum ausgeliehen werden.

Das Außengelände der Schule verfügt über zwei Schulhöfe mit

  • festen und beweglichen Spielgeräten,
  • einem Schulgarten,
  • Pavillons und einem „Klassenzimmer im Freien“
  • einem Fußballplatz und einem Verkehrsgarten,
  • einem abgetrennten Bewegungsplatz.

Für Fahrten zum therapeutischen Reiten, zum Schwimmunterricht, zu Praktika, zum Schulstandort Rabenau und für Unterrichtsfahrten/ Landheimaufenthalte werden die schuleigenen Kleinbusse genutzt.

Schulteil Rabenau/ OT Obernaundorf

Zusätzlich zum Schulstandort Dresden befindet sich in Rabenau/ OT Obernaundorf,    Poisenwaldstraße 58, unser zweiter Schulteil in ländlicher Umgebung. Für Lehr- und Lernzwecke stehen zur Verfügung:

  • Schulhaus mit Übernachtungsmöglichkeiten (rollstuhlgerecht ausgestattet),
  • Trainingswohnung,
  • zwei Lehrküchen,
  • drei Unterrichtsräume (einer davon teilbar),
  • ein Keramikraum,
  • Außengelände mit Ställen und Obstbaumwiese,
  • ein Holzbackofen.

6 Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen

Um der individuellen Entwicklung der Schüler Rechnung zu tragen und sie auf ihrem schulischen sowie persönlichen Weg zu begleiten, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen zwingend notwendig. Eine detaillierte Aufstellung findet sich dazu im Anhang.

7 Zusammenfassung

Mit der Erweiterung des bestehenden Schulkonzepts, werden die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des neuen Sächsischen Schulgesetzes umgesetzt. Dies versteht die St. Franziskus Schule als Auftrag, den begonnenen Weg der Inklusion fortzusetzen.

Das hier vorliegende, voraussichtlich zum Schuljahr 2019/ 2020 in Kraft tretende, Schulprogramm wird als fortlaufender Prozess verstanden und ständig den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Um die Identität eines jeden Einzelnen zu stärken sowie ein Zugehörigkeitsgefühl in der Schule und in der Gesellschaft zu erzeugen, muss es gelingen, soziales Lernen zu festigen, eine wertschätzende Kommunikation zu entwickeln und ein selbstverständliches Miteinander zu vermitteln.

Eine sorgfältige Wahrnehmung von Ausgrenzungsprozessen und deren strikte Abschaffung ist hierbei eine Voraussetzung für Inklusion und ein gesamtgesellschaftliches Erfordernis. Es ist uns ein Bedürfnis, den begonnenen Weg der Integration hin zur Inklusion weiterzugehen und den Blickwinkel von Schule und Gesellschaft zu erweitern.

Die bewusste Orientierung auf christliche Werte bildet die Grundlage dafür, dass ein vertrauensvolles Miteinander in gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung von allen Schülern und Mitarbeitern verinnerlicht und praktiziert wird.

Dresden, Mai 2019

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Dornblüthstraße 30

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