Neue Landesrahmenvereinbarung Frühförderung
Information für Kinderärzte und Therapeuten:
Für alle ab dem 01.01.2020 genehmigten Einzel- und Gruppenförderungen gilt die neue Landesrahmenvereinbarung Früherkennung und Frühförderung im Freistaat Sachen.
Inhalte und Ziele dieser Vereinbarung wurden bereits an einem Informationsabend für Therapeuten und zum Kinderärztestammtisch vorgestellt.
Bei weiteren Fragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der CSW Frühförderung: Frau Hölzel, 0162-2944207.